Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Bauplaners
- Raffaele Bergaglio
- 11. Apr. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Nov. 2022
Im baurechtlichen Bereich stellt der technische Bericht des Bauplaners, welcher der DIA (Anmeldung zur Aufnahme der Tätigkeit) bzw. SCIA (beurkundete Meldung der Tätigkeitsaufnahme) angehängt ist, ein Zertifikat dar. Daher kann sich der Bauplaner, der den technischen Bericht verfasst, wegen Erstellung einer falschen Urkunde gemäß Art. 481 Cp (it. StGB) strafbar machen, wenn er entgegen der Wahrheit die Vereinbarkeit mit den geltenden baurechtlichen Vorschriften bestätigt (siehe z.B. die Entscheidung der 3. Kammer des strafrechtl. Kassationsgerichts v. 21.10.2008, Nr. 1818). Durch die Bestätigung bzw. Zertifizierung der Vereinbarkeit mit den maßgeblichen baurechtlichen Bestimmungen wird der Bauplaner zugleich verpflichtet, auch die vorschriftsmäßige Ausführung des Baus zu beaufsichtigen. Insoweit kommt auch eine Strafbarkeit des Bauplaners wegen Bauverbrechen in Betracht.
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